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Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte gültig


Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die Gemeinderatswahl in Waiblingen, die Ortschaftsratswahlen in Beinstein, Bittenfeld, Hegnach, Hohenacker und Neustadt sowie die Kreistagswahl des Rems-Murr-Kreises für gültig erklärt. Zuvor hatte das Regierungspräsidium schon die Wahl zur Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart für gültig erklärt.

Für manche Kommunen hat die Prüfung der Kommunalwahl vom 9. Juni 2024 durch die Rechtsaufsichtsbehörde mehr Zeit in Anspruch genommen, darunter auch für Waiblingen. Der Grund war, dass wegen eines Versäumnisses bei der Stadtverwaltung den Wahlberechtigten die Stimmzettel nicht bereits vor dem Wahltag zugesandt wurden, wie dies nach dem Kommunalwahlgesetz vorgesehen ist. Ein großer Teil der Wahlberechtigten erhielt die Stimmzettel dadurch spät oder überhaupt nicht. Auch am Wahltag selbst kam es hierdurch in den Wahllokalen teilweise zu Verzögerungen und Beeinträchtigungen. Verschiedene Bürgerinnen und Bürger legten daraufhin Einspruch gegen das Ergebnis der Wahlen beim Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde ein.

Im Rahmen einer solchen Wahlanfechtung prüft das Regierungspräsidium, ob ein Wahlfehler vorliegt und ob dieser möglicherweise zur Ungültigkeit der Wahl führen könnte. Bei der Wahl in Waiblingen hat das Regierungspräsidium nach umfassender Prüfung festgestellt, dass das Wahlergebnis gültig ist.

Die Behörde teilte hierzu in einer Presseinformation mit: „Der Gesetzgeber trägt dem Um-stand des Aufwandes für die Durchführung einer Wahl und der Vielzahl an Regelungen in diesem Zusammenhang Rechnung, indem er die Aufhebung einer Wahl bewusst an sehr ho-he Hürden knüpft. Nicht jeder Fehler bei der Wahlvorbereitung führt somit unmittelbar zur Ungültigkeit einer Wahl. Eine Ungültigkeit kommt nur dann in Betracht, wenn der Fehler so gravierend ist, dass die wesentlichen Säulen unseres Wahlrechts betroffen sind. Dies ist in Waiblingen jedoch nicht der Fall. Die Vorschrift des § 18 Kommunalwahlgesetz Baden-Württemberg über die Zustellung der Stimmzettel dient als sogenannte „Nützlichkeitsvorschrift“ lediglich dazu, den reibungsfreien Ablauf des Wahltages zu unterstützen. Dies bedeutet nicht, dass es sich hierbei um eine unbedeutende Vorschrift handelt, deren Beachtung zur freien Disposition der Gemeinden steht. Für eine Ungültigerklärung der Wahlen reicht die Verletzung dieser Ordnungsvorschrift allerdings nicht“.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat sowohl die Stadt Waiblingen als auch die Bürgerinnen und Bürger, die Einspruch eingelegt hatten, schriftlich über das Ergebnis der Prüfung informiert.

Zur Entscheidung des Regierungspräsidiums Stuttgart über die Einsprüche gegen die Kommunalwahl in Waiblingen sagt Oberbürgermeister Sebastian Wolf: „Wir bedauern sehr, dass es bei der Vorbereitung der Wahl zu inakzeptablen Schwierigkeiten gekommen ist, und entschuldigen uns ausdrücklich bei den Wählerinnen und Wählern hierfür. Die unabhängige Überprüfung der Wahl ist ein wichtiges Element des Rechtsstaats, gerade wenn die Durchführung von offenkundigen Problemstellungen begleitet war. Es ist zu begrüßen, dass nun von Seiten der Rechtsaufsichtsbehörde Klarheit geschaffen wurde und wir die weiteren Schritte im Hinblick auf die Konstituierung des Gemeinderats und der Ortschaftsräte im September vorbereiten können.“

Die Konstituierung des neu gewählten Gemeinderats findet am 19. September 2024 statt, in dieser Sitzung werden auch die ausscheidenden Stadträtinnen und Stadträte verabschiedet. Die konstituierenden Sitzungen der Ortschaftsräte sind für die darauffolgende Woche vorgesehen.


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